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    Prüfung von flächendeckender Fernwärme für das gesamte Stadtgebiet

    Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2024 die revidierte Verordnung über die Energie- und Wasserversorgung (EuWVV) verabschiedet. Die EuWVV ist die rechtliche Grundlage für den Umbau der Wärme- und Kälteversorgung in Opfikon. Die neue Verordnung tritt voraussichtlich am 1. September 2024 in Kraft.

    Die Energie Opfikon AG (EOAG) hat den Auftrag, bis Herbst 2024 ein integrales Konzept für die Wärme- und Kälteversorgung für die Stadt Opfikon zu erstellen. Das Konzept beinhaltet das gesamte Stadtgebiet, mit Ausnahme der Gebiete Grossacker, Bubenholz und Dorf Nord. Parallel dazu erarbeitet die Stadt Opfikon zuhanden der EOAG eine Generalkonzession basierend auf der EuWVV.

    Mit einem Energiefonds baut die Stadt Opfikon ein Förderprogramm auf, um Hauseigentümer bei der Nutzung von Alternativenergien und Energiesparmassnahmen zu unterstützen. Der Stadtrat und die EOAG werden die Details des Fonds festlegen und die Öffentlichkeit informieren, sobald diese geklärt sind.

    Diese Massnahmen sind Teil der Klimastrategie der Stadt Opfikon. Sie sind Voraussetzung, um die städtischen Klimaziele und die Reduktion des CO2-Ausstosses zu erreichen.


    Hier finden Sie die Medienmitteilung der Stadt Opfikon:

    Medienmitteilung Stadt Opfikon Wärmeversorgung


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