Der Rücklieferungsvertrag regelt die Übernahme und die Vergütung von Strom inklusive ökologischen Mehrwerts in Form von Herkunftsnachweisen (HKN) bei Einspeisung von Strom in das Netz der Energie Opfikon AG (EOAG). Grundlage für die Voraussetzungen und die Höhe der Vergütung entnehmen Sie aus der aktuell gültigen Tarif- und Preisordnung und der EOAG, Kapitel «Einspeisevergütung», sowie aus dem Schweizer Herkunftsnachweissystem, siehe pronovo.ch.
Gemäss Energiegesetz dürfen HKN gehandelt und übertragen werden. Grundsätzlich verbleiben sie bei den Anlagebetreibenden. Es besteht keine Abnahme- und Vergütungspflicht. Deshalb darf die Abnahme nicht automatisch erfolgen, sondern muss zwischen den Anlagebetreibenden und dem Abnehmenden vertraglich geregelt werden.
Wenn Sie nicht von der höheren Vergütung für HKN profitieren wollen, erhalten Sie die Rückliefervergütung automatisch (ohne Vertrag).
Falls Sie von der Vergütung von Herkunftsnachweisen profitieren möchten, bitten wir Sie, wie folgt vorzugehen:
Schritt 1